Rechtliches
- Stand: 28.03.2026Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
1: Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Das Unternehmen, Sebastian Falk Koch, Mareesstraße 63, 42119 Wuppertal nachfolgend „Dienstleister“ genannt - erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(3) Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung und Entwicklung von Applikationen die primär im Bereich des Inter- und Intranets angewendet werden, sowie sonstige Dienstleistungen im weiteren Sinne.
(4) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Vorliegende AGB gelten auch bei vorbehaltloser Ausführung der Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden.
(5) Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich individuelle Sondervereinbarungen zwischen den Vertragsparteien möglich. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzende oder entgegenstehende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen Erwähnung im Angebot oder in sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Individualvereinbarungen haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.
(6) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2: Vertragsgegenstand
(1) Der Vertragsgegenstand bemisst sich zunächst nach dem konkreten Angebot. Die vorliegenden AGB dienen zur Auslegung des Vertragsinhaltes. Das Angebot geht den AGB im Zweifel vor.
(2) Bei kreativen Tätigkeiten (wie z. B. Design-Dienstleistungen) werden sich Kunde und Dienstleister fortlaufend über die Entwicklung und das Ziel der Leistung absprechen. Die Anzahl von Korrekturschleifen, sowie der Abstimmungsphasen, ergibt sich aus dem Angebot. Ferner nichts definiert ist beläuft sich die Anzahl aus den zur Verfügung stehenden Stundeneinheiten.
(3) Für kreativen Tätigkeiten besteht Gestaltungsfreiheit, welche lediglich durch deutliche und zum Vertragsgegenstand definierte Vorgaben des Kunden eingeschränkt wird. Mängelansprüche wegen rein gestalterischer oder geschmacklicher Beanstandungen sind ausgeschlossen, sofern die Leistung den im Angebot festgelegten Vorgaben entspricht. Bemängelt der Kunde die Gestaltung nach den im Angebot vorgesehenen Korrekturphasen, behält sich der Dienstleister das Recht vor die Aufwände gesonderte zur wiederholten Leistung zu Vergüten
(4) Sofern es keine ausdrückliche Vereinbarung festlegt, ist der Dienstleister im Rahmen der Gewährleistung nicht dazu verpflichtet, Software- oder System-Updates oder Upgrades zu seinen Leistungen zu erbringen oder den Vertragsgegenstand anderswertig auf einem aktuellen Stand zu halten. Ausgeschlossen sind insbesondere Produkte von Dritten.
(5) Sofern im Laufe der Leistung Dienste oder Funktionen von Dritter verwendet werden gelten ergänzend die AGB des Dritten.
(6) Leistungen für den Support und der Wartung der Software sind, soweit sie nicht vertraglich geregelt sind, gesondert zu vergüten.
(7) Sofern der Dienstleister Leistungen im Bereich der Beratung, der Teamführung, der Prozessoptimierung sowie der Konzeption oder Implementierung von KI‑gestützten Workflows erbringt, handelt es sich hierbei um eine beratende Tätigkeit. Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt der Dienstleister keine Prüfung oder Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit des Einsatzes von KI‑Systemen, KI‑Modellen oder Trainingsdaten, einschließlich datenschutzrechtlicher, urheberrechtlicher oder regulatorischer Anforderungen. Die Verantwortung für die rechtliche Prüfung, Auswahl, Nutzung und den Betrieb der eingesetzten Systeme verbleibt beim Kunden. Empfehlungen zu bestimmten KI‑Modellen oder Technologien stellen keine Zusicherung hinsichtlich deren dauerhafter Verfügbarkeit, Eignung oder rechtlicher Zulässigkeit dar.
(8) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Software, Dienste oder Komponenten Dritter, einschließlich Open‑Source‑Software, eingesetzt werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz‑ und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter oder Rechteinhaber.
(9) Eine über die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarte Leistung hinausgehende Dokumentation ist nicht geschuldet, sofern eine solche nicht gesondert vereinbart wurde.
3: Vertragsabschluss und Vertragspartner
(1) Der Vertragsabschluss ist entsprechend aus dem jeweiligen Angebot des Dienstleisters zu entnehmen. Das Angebot bestimmt den Leistungsumfang und die Vergütung.
(2) Das Angebot kann vom Kunden durch Erklärung in Textform binnen einer Frist von längstens 4 Wochen ab Angebotsdatum angenommen werden, sofern kein anderes Datum genannt wurde. Erfolgt die Annahme nach der Frist stellt dies juristisch gesehen einen Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden dar. Der Dienstleister behält sich die Annahme vor.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten auf eigene Kosten zu betrauen.
4: Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dem Dienstleister unverzüglich alle Informationen sowie Unterlagen bereitzustellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Dies umfasst, sofern notwendig, auch beabsichtigte Hardware. Der Dienstleister ist dabei nicht verpflichtet die gelieferten Informationen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
(2) Ist vom Kunden gewünscht, die Einbindung durch den Dienstleister erfolgen zu lassen, hat er dem Dienstleister die Zugänge zu den Datenbanken und Webseiten, sowie auf sonstige für die Vertragserfüllung notwendige Systeme zu gewähren.
(3) Ausschließlich der Kunde ist für das Text- und Bildmaterial sowie deren Freigabe und Festlegung verantwortlich.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Datensätze etc.), sowie bestehende Urheber-Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wird der Dienstleister wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Dienstleister Schad- und klaglos.
(5) Fordert oder wünscht der Kunde die Entwicklung mithilfe eines Dritt-Produktes ist der Kunde für die Lieferung sämtlicher Dokumentationen und Zugänge verpflichtet. Erfüllt der Kunde diese Pflicht nicht behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Einarbeitung sowie möglichen Lizenzkosten für die Entwicklungsumgebung gesondert in Rechnung zu stellen. Der Dienstleister ist dazu verpflichtet den Kunden vor der Entstehung möglicher Zusatzkosten in diesem Aspekt zu informieren.
(6) Sofern der Kunde seinen Pflichten weder unmittelbar noch trotz einer gesetzten Frist nicht nachkommt, kann der Dienstleister seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass der Vertragsgegenstand gar nicht oder nur sehr verzögert vorankommen. Der Dienstleister behält sich eine Kündigung und Abrechnung der bis der dahin erbrachten Leistungen zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 Prozentpunkten des ursprünglichen Auftragswertes, jedoch bis zu maximal 750,- Euro, in diesem Falle vor, sofern der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. (6a) Verzögerungen, Terminverschiebungen sowie Mehraufwände, die auf eine verspätete, unvollständige oder sonst nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, hat der Dienstleister nicht zu vertreten.
(7) Der Dienstleister ist ab Vertragsschluss berechtigt, mit der Ausführung der vertraglichen Leistung unverzüglich zu beginnen.
(8) Der Kunde hat die Möglichkeit den Auftrag zu Pausieren. Der Dienstleister ist berechtigt bereits erbrachte Leistungen abzurechnen. Weiterhin behält sich der Dienstleister das Recht vor bei zu langer Pausierung den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Entscheidungsfrist von vier Wochen. Erhält der Dienstleister nach den vier Wochen keine Antwort gilt dies als Kenntnisnahme der Vertragskündigung.
Der Dienstleister behält sich weiterhin bei einer Kündigung, durch einer zu langer Pausierung, das Recht vor eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 Prozentpunkten des ursprünglichen Auftragswertes, jedoch bis zu maximal 750,- Euro, abzurechnen, sofern der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Eine Pausierung gilt als zu lang, wenn sie einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten überschreitet.
5: Leistungsänderungen
(1) Änderungen bei laufenden Aufträgen können zusätzliche Kosten verursachen. Der Kunde hat den Dienstleister bei Erkennen einer Änderung unverzüglich zu informieren; diese Pflicht gilt auch für den Dienstleister. Änderungen im Sinne dieses Paragraphen sind auch konzeptionelle, organisatorische oder methodische Anpassungen, insbesondere im Rahmen von Beratungs‑, Teamführungs‑ oder KI‑bezogenen Leistungen.
(2) Der Dienstleister ist verpflichtet, formfrei, mitzuteilen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich der Vergütung, des Mehraufwandes und der Terminierung haben kann. Die Vertragsparteien stimmen sich über den Vorschlag und einer Nachtragsvereinbarung für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich ab. Kommt keine Einigung zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
(3) Änderungen am Auftrag können sich negativ auf festgelegte Termine auswirken.
6: Preise und Zahlungen
(1) Die Kosten und Preise ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Auslagen sind, sofern diese nicht im Angebot genannt wurden, vorbehaltlich gesondert zu erstatten.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse, sogenannte Abschlagszahlungen, zu verlangen.
(4) Sofern der Kunde zahlungsunfähig ist oder sich in Zahlungsverzug befindet, ist der Dienstleister berechtigt, die Nutzung der erbrachten Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zu untersagen.
(5) Der Dienstleister behält sich das Recht vor wiederkehrende Leistungen in einem Abrechnungsintervall abzurechnen.
(6) Preise verstehen sich, soweit nicht anders bezeichnet in Euro und zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserstellung gültigen Umsatzsteuer.
(7) Zahlungen können vereinbarungsgemäß per Rechnung erfolgen. Bis zur Zahlung besteht ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Leistungen des Dienstleisters.
(8) Der Dienstleister behält sich vor, im Falle des Verzugs sowie für die Bearbeitung von Mahnungen eine Pauschale in Höhe von 10,00 € je notwendigem Schreiben zu erheben. Ferner bleibt im Falle des Verzuges jederzeit nach Wahl des Dienstleisters die Einschaltung juristischer Hilfe (Rechtsanwalt oder Inkassobüro) zur Verfolgung von Forderungen vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(9) Kosten für den Einsatz von KI‑Systemen oder ‑Modellen, insbesondere nutzungsabhängige Gebühren wie Token‑ oder API‑Kosten von Drittanbietern, sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7: Abnahme
(1) Der Dienstleister ist berechtigt, vom Kunden Abnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Auftragsleistungen zu fordern (sogenannte Zwischenabnahme). Der Kunde hat die Möglichkeit binnen einer Frist von 14 Tagen, die vertragsgemäße Leistung nach Aufforderung durch den Dienstleister abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus Gründen des Geschmacks verweigert werden, sofern die Leistung den vertraglich vereinbarten Vorgaben entspricht.
(2) Aufforderungen zu einer Abnahme und die Abnahmen selbst sind formfrei.
(3) Fehlerkorrekturen sind deutlich mit sämtlichen Informationen zu kennzeichnen. Grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche können zusätzliche Kosten verursachen.
(4) Sofern der Kunde der Ansicht ist das die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß sind, so hat er dies dem Dienstleister, unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern, nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Die Mitteilung muss so formuliert werden, dass der Dienstleister ohne weitere Rückfrage die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann.
(5) Die Nachbesserung richtet sich nach den in Textform mitgeteilten Informationen. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von dem Dienstleister lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen.
8: Lieferung und Termine
(1) Frist- und Terminabsprachen, insbesondere solche, durch deren Nichteinhaltung eine Partei gemäß § 286 Abs. 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät, sind schriftlich festzuhalten und/oder zu bestätigen. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Informationen, Freigaben, etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat. Mündliche oder informelle Terminabsprachen sind unverbindlich.
(2) Sind vom Dienstleister Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich diese bei Fällen höherer Gewalt um die Dauer der Verzögerung. Für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
(3) Soweit eine nicht entschuldigte Verzögerung der vertraglich vereinbarten Ausführungs- und Fertigstellungsfristen eingetreten ist, ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn er dem Dienstleister eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Dienstleister.
9: Urheberrecht und Markenrecht
(1) Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte an den vertragsgemäß erstellten Inhalten.
(2) Eine Weiterentwicklung oder Weiterveräußerung des Programms an Dritte, die über den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck hinausgeht, ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Dienstleisters gestattet.
(3) Eine Weiterveräußerung bei Unternehmensverkauf oder Umwandlung ist gestattet.
(4) Der Dienstleister ist bei der Erstellung von Software oder sonstigen IT-Projekten (Websites, Datenbanken etc.) nicht zur Überlassung der Software in einem quelloffenen Zustand oder der dazu gehörigen Entwicklungsdokumentation verpflichtet.
(5) Dem Kunden ist es nicht gestattet, sofern es nicht anders im Angebot oder schriftlich vereinbart wurde oder eine Ausnahme durch das Urheberrechtsgesetz vorliegt, in den Quellcode der erstellten Software einzugreifen oder diesen zu Dekompilieren.
(6) Der Kunde darf Inhalte nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Inhalts notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation, sowie das Laden in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus kann der Kunde die Vervielfältigungen zu Sicherungszwecken vornehmen. Diese Sicherungskopien sind als solche zu kennzeichnen und vor dem Zugriff von Dritten zu schützen.
(7) Sofern Leistungen Dritter in der Leistung des Dienstleisters genutzt werden, die unter eine sogenannte freie Lizenz (z. B. GNU) fallen, besteht gleichwohl kein Recht des Kunden, die Leistungen des Dienstleisters ebenfalls als freie Leistungen zu deklarieren, an Dritte weiterzugeben oder sonst dem öffentlichen Zugriff Dritter zugänglich zu machen.
(8) Werden in den Leistungen des Dienstleisters Produkte oder Leistungen Dritter verwendet, stellt der Dienstleister sicher, dass die Lizenzen für die Nutzung dieser Produkte oder Leistungen den im Vertragsgegenstand beschriebenen Anforderungen zum Zeitpunkt der Lieferung entsprechen und rechtlich zulässig sind. Sollte eine Nutzung rechtlich nicht zulässig sein, wird der Dienstleister auf eigene Kosten eine entsprechende Nachbesserung vornehmen.
Ausgenommen hiervon sind Leistungen Dritter, die ausdrücklich vom Kunden gewünscht, bereitgestellt oder vorausgesetzt wurden. In diesen Fällen übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung für die lizenzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
(9) Für den Inhalt der Entwicklung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presse-, Marken-, Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild.
(10) Unabhängig vom konkreten Auftragsverhältnis bleibt der Dienstleister berechtigt, Erkenntnisse und sonstiges Knowhow, welches er aus dem Projekt mit dem Kunden erhält, auch in andere Projekte einfließen zu lassen; es sei denn es handelt sich um Inhalte zu deren Geheimhaltung sich der Dienstleister explizit verpflichtet hat.
10: Gewährleistung, Leistungsstörung und Haftung
(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Der Kunde hat (vollständig) erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und dem Dienstleister binnen 14 Tage anzuzeigen, sofern er einen Mangel feststellt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt. Es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Die Regelungen zur Abnahme gemäß § 7 gehen der Genehmigungsfiktion vor.
(3) Der Kunde wird den Dienstleister bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern. Der Bericht von Mängeln hat so zu erfolgen, dass der Mangel mit angemessenem Aufwand vom Dienstleister reproduzierbar und identifizierbar ist. Nicht reproduzierbare und einmalige Fehler stellen keinen Mangel der vertraglichen Leistung dar. Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, kann der Dienstleister nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.
(4) Im Falle eines Mangels steht dem Dienstleister die Wahl der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung wird unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu. Kann ein Mangel auch nach zwei wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem Kunden nicht. Der Dienstleister kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.
(5) Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen, sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der von dem Dienstleister erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.
(6) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.
(7) In keinem Fall haftet der Dienstleister für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Der Dienstleister wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm diese bei der Tätigkeit bekannt werden; eine diesbezügliche Pflicht das Vorliegen derartiger Risiken zu überprüfen besteht jedoch nicht. Der Kunde stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei. Ungeachtet dessen ist der Dienstleister berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen.
(8) Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, mithin auf den Auftragswert. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
(9) Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(10) Sofern der Dienstleister im Namen und für Rechnung des Kunden gegenüber Dritten auftritt, findet eine Haftung für Mängel der Leistung des Dritten zu Lasten des Dienstleisters nicht statt. Der Dienstleister wird erforderlichenfalls Rechte gegen Dritte an den Kunden abtreten.
(11) Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder von Urheberrechten, die auf dem Verschulden des Dienstleisters beruhen, darf der Dienstleister nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Dritte zu informieren, die wegen unserer Leistung Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen und in diesem Fall nicht ohne Rücksprache mit uns in Kommunikation mit dem Dritten zu treten.
(12) Der Dienstleister haftet im Übrigen nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vorgeschlagenen oder durchgeführten Maßnahmen.
(13) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Dienstleisters.
(14) Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten auch für Mängelansprüche.
(15) Der Dienstleister kann keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren der Dienste und Funktionen, die von Dritten bereitgestellt werden, geben.
(16) Bei eingesetzten Drittprodukten kann eine Gewährleistung nicht für die Aktualität übernommen werden. Ebenfalls stellt es keinen Gewährleistungsfall dar, wenn Drittprodukte derart geändert werden, dass die ursprünglich brauchbaren Produkte durch ein Update unbrauchbar oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden.
(17) Der Kunde ist für sämtliche Daten in seinem System und Servern selbst verantwortlich. Unabhängig davon, ob der Dienstleister an Teilen der Daten mitgewirkt hat, übernimmt der Kunde infolge seiner Abnahme der Leistungen auch im Verhältnis zum Dienstleister die volle Verantwortung für Daten auf seinen Websites und Servern.
11: Datenschutz, Geheimhaltung und Referenzen
(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Der Kunde willigt mit Vertragsschluss darin ein, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person beim Dienstleister und seinen Erfüllungsgehilfen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden (z. B. für die Einrichtung der Suchmaschinenoptimierung).
(3) Der Kunde ist Auftraggeber im Sinne des Datenschutzrechts. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, den Dienstleister hierüber zu informieren und eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Dienstleister wird eine solche Vereinbarung im gesetzlich erforderlichen Umfang unterzeichnen.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts als Referenz zu benennen und hierfür den Namen sowie das Logo des Kunden zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
(5) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
12: Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.
(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Dienstleisters.
13: Schlussbestimmungen
(1) Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gilt, dass zunächst die jeweiligen Aufträge, zusammen mit Leistungsbeschreibung Vorrang haben und sodann diese AGB.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Stand dieser AGB: 28.03.2026